Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Pension Steigerhof
Stand: 27. Mai 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension Steigerhof, Inhaberin Melitta Tätz, Steigerstr. 3a — 3b, 08349 Johanngeorgenstadt (nachfolgend “Pension” genannt).
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.
Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsabschluss, ‑partner, Verjährung
Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch die Pension zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform (E‑Mail, Brief) zu bestätigen.
Vertragspartner sind die Pension und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Alle Ansprüche gegen die Pension verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Die Pension ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
Die Pension kann ihre Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Pension erhöht.
Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Pension kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Der Pension bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (z.B. in Form einer Kreditkartengarantie) zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder mindern.
§ 4 Rücktritt des Gastes (Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen (No Show)
Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern ein Rücktrittsrecht nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgesehen ist. Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB besteht nicht.
Wird ein vereinbartes Rücktrittsrecht nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeübt, so erlischt dieses, und der Vertrag bleibt voll wirksam, ohne dass ein Anspruch auf Stornierung besteht.
Sofern kein Rücktrittsrecht vereinbart wurde oder dieses bereits erloschen ist und auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht, behält die Pension den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
Die Pension hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die Pension den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, die folgenden Anteile des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen (Stornierungsgebühr):
Bei Stornierung bis 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: 20% des Vertragspreises.
Bei Stornierung zwischen dem 29. und 15. Tag vor dem vereinbarten Anreisetag: 50% des Vertragspreises.
Bei Stornierung zwischen dem 14. und 7. Tag vor dem vereinbarten Anreisetag: 80% des Vertragspreises.
Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag oder bei Nichtanreise (No Show): 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit/ohne Frühstück.
Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Stornierungen müssen zur Wirksamkeit in Textform (E‑Mail, Brief) erfolgen und von der Pension bestätigt werden. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsfristen ist der Zugang der Stornierungserklärung bei der Pension.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dem Gast dringend empfohlen.
§ 5 Rücktritt der Pension
Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Pension in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist;
ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 vorliegt.
Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
§ 6 Zimmerbereitstellung, ‑übergabe und ‑rückgabe
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der Pension kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
§ 7 Haftung der Pension
Die Pension haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Pension die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Pension beruhen. Einer Pflichtverletzung der Pension steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Pensionsparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 8 Datenschutz
Die Pension erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Gastes ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Zweck der Vertragsdurchführung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 9 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension (Johanngeorgenstadt).
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Pension. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pension (Johanngeorgenstadt).
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.